Pneumokokken-Impfung

Von Melanie Iris Zimmermann, Apothekerin
und , Medizinredakteurin und Biologin
und , Arzt
Aktualisiert am
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Florian Tiefenböck

Florian Tiefenböck hat Humanmedizin an der LMU München studiert. Im März 2014 stieß er als Student zu NetDoktor und unterstützt die Redaktion seither mit medizinischen Fachbeiträgen. Nach Erhalt der ärztlichen Approbation und einer praktischen Tätigkeit in der Inneren Medizin am Uniklinikum Augsburg ist er seit Dezember 2019 festes Mitglied des NetDoktor-Teams und sichert unter anderem die medizinische Qualität der NetDoktor-Tools.

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Eine Pneumokokken-Impfung schützt vor Infektionen mit Pneumokokken. Diese Bakterien können zum Beispiel eine Hirnhautentzündung oder eine Lungenentzündung hervorrufen. Solche Erkrankungen verlaufen mitunter schwer und sogar tödlich – besonders in bestimmten Altersgruppen sowie bei gewissen Vorerkrankungen. Lesen Sie hier, wann und für wen die Pneumokokken-Impfung sinnvoll ist und welche Nebenwirkungen sie haben kann.

Impfpass und Impfspritze

Pneumokokken-Impfung: Wer sollte geimpft werden?

Laut dem Schweizerischen Impfplan von 2024 ist die Pneumokokken-Impfung als Basisimpfung für Kinder unter 5 Jahren empfohlen:

Kinder in den ersten beiden Lebensjahren sind besonders gefährdet, schwer an einer Pneumokokken-Infektion zu erkranken. Deshalb ist die Pneumokokken-Impfung ab einem Alter von zwei Lebensmonaten ratsam. Wird dies verpasst, sollte die Basisimpfung bis zum fünften Geburtstag nachgeholt werden, empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF).

Ebenfalls empfohlen ist die Pneumokokken-Impfung als ergänzende Impfung für alle Erwachsenen ab 65 Jahre.

Ausserdem gibt es eine Impfempfehlung für Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen (wie eine schwere Hirnhautentzündung). Ein solches Risiko besteht bei:

  1. angeborener oder erworbener Immunschwäche, z.B. bei angeborenem Immundefekt, HIV, immunsuppressiver Therapie (wie bei Autoimmunerkrankungen)
  2. chronischen Krankheiten, z.B. bei Herzinsuffizienz, schwerem Asthma, COPD, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz, fehlender oder nicht funktionsfähiger Milz, Stoffwechselerkrankungen (wie Diabetes mit Organbeteiligung, neu diagnostizierter Zöliakie im Erwachsenenalter)
  3. Krebserkrankungen, z.B. Lymphomen, Leukämie
  4. Organ- oder Stammzelltransplantation
  5. frühgeborenen Babys (Geburt vor der 33. Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht unter 1500 Gramm)
  6. anatomischen oder Fremdkörper-bedingten Risikofaktoren im Kopfbereich, z.B. bei Schädelbasisbruch, Liquorfistel*, Cochlea-Implantat

* Eine Liquorfistel ist eine röhrenförmige Verbindung, die sich etwa nach einem Schädel-Hirn-Trauma zwischen dem Hohlraumsystem von Gehirn und Rückenmark sowie der Aussenwelt bilden kann. Dabei tritt Gehirn-Rückenmarksflüssigkeit („Hirn- oder Nervenwasser“) zum Beispiel aus Nase oder Ohren aus.

Auch für Laborpersonal, das in Kontakt mit den Erregern kommen könnte, ist die Pneumokokken-Impfung empfohlen.

Was sind Pneumokokken?

Pneumokokken sind Bakterien, die verschiedene Erkrankungen auslösen können. Dazu gehören zum Beispiel Lungenentzündung (Pneumonie), Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis) und Mittelohrentzündung (Otitis media).

Besonders gefährlich sind sogenannte invasive Pneumokokken-Erkrankungen. Dabei breiten sich die Bakterien in ansonsten sterilen Körperflüssigkeiten aus. Auf diese Weise kann sich beispielsweise eine lebensbedrohliche Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Sepsis ("Blutvergiftung") durch Pneumokokken entwickeln.

Mehr darüber lesen Sie im Beitrag Pneumokokken-Infektion.

Arten von Pneumokokken-Impfstoffen

Für die Pneumokokken-Impfung werden Totimpfstoffe verwendet. Sie enthalten charakteristische Bestandteile aus der Hülle der Bakterien, sogenannte Polysaccharide (Zuckerverbindungen) - entweder in reiner Form (Polysaccharid-Impfstoffe) oder gebunden an einen Trägersubstanz (Konjugat-Impfstoffe).

Sobald ein Pneumokokken-Impfstoff in den Muskel eines Patienten oder einer Patientin gespritzt wird, reagiert das Immunsystem mit der Bildung von spezifischen Antikörpern gegen diese Bestandteile (aktive Impfung). Diese Abwehrstoffe wehren dann auch bei einer „richtigen“ Pneumokokken-Infektion die Bakterien ab.

Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPV)

Bereits seit den 1970er-Jahren stehen gegen Pneumokokken Polysaccharid-Impfstoffe zur Verfügung. Erhältlich ist ein 23-valenter Impfstoff (PPV23): Er enthält die charakteristischen Hüllenbestandteile von 23 verschiedenen Pneumokokken-Varianten (Subtypen, Serotypen). Mediziner können ihn ab einem Alter von zwei Jahren (nach dem zweiten Geburtstag) verabreichen.

Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (PCV)

Diese Impfstoffart ist eine neuere Entwicklung. Hier sind die charakteristischen Hüllenbestandteile (Polysaccharide) verschiedener Pneumokokken-Serotypen an eine Trägersubstanz (ein Protein) gebunden. Das verbessert die Immunantwort und damit die Wirkung der Impfung.

In der Schweiz sind die Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe PCV13, PCV15 und PVC20 zugelassen:

  • PCV13 ist 13-valent, basiert also auf den Hüllenbestandteilen von 13 Pneumokokken-Serotypen. Er ist zugelassen für Kinder im Alter von sechs Wochen bis fünf Jahren und für Erwachsene ab 65 Jahre.
  • PCV15 wirkt gegen 15 verschiedene Pneumokokken-Serotypen und wird daher als 15-valent bezeichnet. Auch er ist für die Altersgruppen sechs Wochen bis fünf Jahren und ab 65 Jahre zugelassen.
  • PVC20 ist 20-valent, enthält also Hüllenbestandteile von 20 verschiedenen Pneumokokken-Serogruppen. Er ist nur für Erwachsene ab 65 Jahre zugelassen.

Pneumokokken-Impfung: Wie oft und wann wird geimpft?

Wie oft und wann gegen Pneumokokken geimpft wird, hängt wesentlich von der Zielgruppe der Impfung ab.

Pneumokokken-Basisimpfung bei Kindern

Für die allgemeine Pneumokokken-Impfung bei Kindern unter fünf Jahren (ohne Risikofaktoren) verwenden Mediziner einen Konjugat-Impfstoff (PCV). Sie verabreichen davon drei Dosen:

  • die 1. Impfdosis im Alter von zwei Monaten
  • die 2. Impfdosis im Alter von vier Monaten
  • die 3. Impfdosis im Alter von zwölf Monaten

Ebenfalls im Alter von zwölf Monaten ist jeweils eine Dosis der Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ B sowie der Vierfachimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) vorgesehen. Mediziner können Kindern diese Impfungen sowie die dritte Pneumokokken-Impfung gleichzeitig oder in beliebig kurzen Abständen zueinander verabreichen.

Nachholimpfung

Wenn Babys nicht im empfohlenen Alter die drei Pneumokokken-Impfdosen erhalten, empfiehlt die EKIF Nachholimpfungen einen Tag vor dem 5. Geburtstag. Wie viele Impfdosen dafür nötig sind, hängt davon ab, wie alt ein Kind bei der ersten Dosis ist:

  • Beginn mit 3 bis 5 Lebensmonaten: Zwei Impfdosen im Abstand von zwei Monaten und eine Auffrischdosis bevorzugt mit 12 Lebensmonaten, aber mindestens sechs Monate nach der zweiten Dosis
  • Beginn mit 6 bis 11 Lebensmonaten: Zwei Impfdosen im Abstand von einem Monat und eine Auffrischdosis frühestens sechs Monate nach der zweiten Dosis
  • Beginn mit 12 bis 23 Lebensmonaten: Zwei Impfdosen im Abstand von zwei Monaten
  • Beginn mit 24 bis 59 Lebensmonaten (< 5 Jahre): Eine Impfdosis

Pneumokokken-Impfung ab 65 Jahre

Allen Erwachsenen, die 65 Jahre oder älter sind, wird als ergänzende Impfung einmalig eine Dosis Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (PVC) empfohlen. Dabei gilt:

  • Wer im Erwachsenenalter schon eine Dosis PVC erhalten hat (etwa vom früher verfügbaren 7-valenten Pneumokokken-Impfstoff, PVC7), benötigt keine weitere Dosis – auch nicht mit einem höhervalenten Impfstoff wie PVC13.
  • Wer in der Vergangenheit nur mit dem Polysaccharid-Impfstoff gegen Pneumokokken (PPV23) geimpft wurde*, sollte in einem Mindestabstand von zwölf Monaten eine Dosis Konjugat-Impfstoff (PVC) erhalten.

* Bis 2013 wurde in der Schweiz allen Erwachsenen ab 65 Jahre eine Dosis des Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoffes (PPV23) als Basisimpfung empfohlen.

Pneumokokken-Impfung bei erhöhtem Risiko

Bei Menschen mit erhöhtem Risiko für eine schwere Pneumokokken-Infektion ist die Impfung in jedem Lebensalter empfohlen. Am besten eignet sich dafür ein Konjugat-Impfstoff (PCV), das empfehlen aktuell das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF).

Bei einem erhöhten Pneumokokken-Risiko infolge einer Stammzell- oder soliden Organtransplantation (wie Nierentransplantation) gelten folgende Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung:

  • Blut-Stammzelltransplantation: Ab drei Monate nach der Transplantation erhalten Betroffene drei Impfdosen im Abstand von je vier Wochen. Zwölf Monate nach der Transplantation folgt eine Auffrischimpfung.
  • Solide Organtransplantation: Eine Impfdosis, sobald ein Patient auf die Warteliste gesetzt wird, und eine weitere Dosis zwölf Monate nach der Transplantation. Wer im Vorfeld keine Impfung bekommen hat, erhält zwei Dosen nach der Transplantation (sechs bzw. zwölf Monate danach).

Für alle anderen Risikogruppen (z.B. Menschen mit Immundefekt oder chronischen Grunderkrankungen, frühgeborene Babys) sieht das empfohlene Impfschema je nach Alter wie folgt aus:

  • Kinder mit 2 bis 6 Lebensmonaten: Drei Impfdosen im Abstand von jeweils vier bis acht Wochen, zusätzlich eine viert Impfdosis mit 12 Monaten
  • Kinder mit 7 bis 11 Lebensmonaten: Zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen, eine dritte Dosis mit 12 Monaten (aber mindestens acht Wochen nach der zweiten Dosis)
  • Kinder mit 12 bis 23 Lebensmonaten: Zwei Impfdosen im Abstand von mindestens acht Wochen
  • Kinder ab 2 Jahren, Jugendliche und Erwachsene: Eine Impfdosis (Ausnahme: Transplantation – siehe oben)

Risikopersonen, die in der Vergangenheit schon mit einem Pneumokokken-Konjugat-Impstoff (PVC) geimpft wurden, benötigen nach aktuellem Stand keine weitere Impfdosis – auch nicht mit einem höhervalenten Impfstoff (z.B. mit PVC13 nach einer Dosis vom früher verfügbaren PVC7-Impfstoff).

Wurde eine Risikoperson in der Vergangenheit nur mit einem Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPV23) geimpft, sollte sie frühestens zwölf Monate danach noch eine Dosis eines Konjugat-Impfstoffes (PVC) erhalten. Dann ist sie optimal gegen Pneumokokken geschützt.

Pneumokokken-Impfung: Nebenwirkungen

Oftmals ruft die Pneumokokken-Impfung Reaktionen an der Einstichstelle hervor, etwa Rötung, Schwellung und Schmerzen. Solche Beschwerden kommen dadurch zustande, dass der Impfstoff das Immunsystem aktiviert (das heisst aber nicht, dass bei Ausbleiben solcher Lokalreaktionen die Impfung nicht wirkt!).

Ausserdem können sich in den ersten Tagen nach der Pneumokokken-Impfung leichte Allgemeinsymptome zeigen, zum Beispiel Unwohlsein, Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskel- und Gelenkschmerzen. Bei manchen Geimpften ist auch vorübergehend der Appetit und/oder Schlaf beeinträchtigt. Magen-Darm-Beschwerden (wie Durchfall) sind ebenfalls möglich.

Bei Säuglingen und Kleinkindern kann hohes Fieber einen Fieberkrampf auslösen.

Nur selten verursacht die Pneumokokken-Impfung ernstere Nebenwirkungen wie eine schwere allergische Reaktion.

Mehr zu den möglichen Nebenwirkungen des verwendeten Pneumokokken-Impfstoffs erfahren Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Pneumokokken-Impfung: Kosten

Die Kosten für die Pneumokokken-Impfung als empfohlene Basisimpfung bei Kindern unter fünf Jahren trägt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – nach Abzug von Selbstbehalt und Franchise. Das Gleiche gilt für die Impfung gemäss EKIF-Empfehlungen bei Erwachsenen ab 65 Jahre.

Bei Risikopersonen ist eine Kostenübernahme durch die OKP ausschliesslich für Kinder unter fünf Jahren und Erwachsene ab 65 Jahre vorgesehen. In der Altersgruppe dazwischen (5 bis 64 Jahre) muss die Pneumokokken-Impfung also aus eigener Tasche bezahlt werden.

Je nach verwendetem Pneumokokken-Impfstoff gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Kostenübernahme durch die OKP. Näheres erfahren Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Autoren- & Quelleninformationen

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Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autoren:
Melanie Iris Zimmermann

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Florian Tiefenböck hat Humanmedizin an der LMU München studiert. Im März 2014 stieß er als Student zu NetDoktor und unterstützt die Redaktion seither mit medizinischen Fachbeiträgen. Nach Erhalt der ärztlichen Approbation und einer praktischen Tätigkeit in der Inneren Medizin am Uniklinikum Augsburg ist er seit Dezember 2019 festes Mitglied des NetDoktor-Teams und sichert unter anderem die medizinische Qualität der NetDoktor-Tools.

ICD-Codes:
J01H66A40G00J13
ICD-Codes sind international gültige Verschlüsselungen für medizinische Diagnosen. Sie finden sich z.B. in Arztbriefen oder auf Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen.
Quellen:
  • Bundesamt für Gesundheit, Schweiz: „Pneumokokken-Impfung neu für alle Personen ab dem Alter von 65 Jahren als ergänzende Impfung empfohlen“, BAG-Bulletin 4 vom 22. Januar 2024, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Bundesamt für Gesundheit, Schweiz: „Pneumokokkenimpfung von Kindern unter 5 Jahren neu als Basisimpfung empfohlen“, BAG-Bulletin 13 vom 25. März 2019, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Bundesamt für Gesundheit, Schweiz: Spezialitätenliste (SL) und Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste (GGSL), unter: https://spezialitaetenliste.ch (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Fachinformationen zu Pneumokokken-Impfstoffen (EU), unter: www.dimdi.de und www.ema.europa.eu (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Fachinformationen zu Pneumokokken-Impfstoffen (Schweiz), unter: www.swissmedicinfo.ch (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: Aktuelle Stiko-Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung (Stand: 13.10.2023), unter: www.kvhh.net (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Österreichisches Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Nationales Impfgremium: „Impfplan Österreich 2023/2024“ (Version 1.0 vom 05.09.2023), unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Österreichische Sozialversicherung: Pneumokokkenimpfung (Stand: 03.08.2023), unter: www.sozialversicherung.at (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Paul-Ehrlich-Institut (PEI): „Pneumokokken-Impfstoffe“ (Stand: 09.04.2024), unter: www.pei.de (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Stand: 18.01.2024), unter: www.g-ba.de (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Robert-Koch-Institut (RKI): Epidemiologisches Bulletin 39/2023, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Robert-Koch-Institut (RKI): Epidemiologisches Bulletin 4/2024, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Robert-Koch-Institut (RKI): „Mitteilungen der STIKO zum Impfen bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen“ (Stand: 18.04.2024), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Robert-Koch-Institut (RKI): „Schutzimpfung gegen Pneumokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten“ (Stand: 08.04.2024), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 24.04.2024)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft: Schweizerischer Impfplan 2024, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 24.04.2024)
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